Zur Legalisierung illegaler Siedlungen im Westjordanland

Anfrage an EU-Kommission zum Israelischen Gesetz zur Legalisierung illegaler Siedlungen im Westjordanland

ANFRAGE AN DIE EU-KOMMISSION:

„Am 6. Februar 2017 hat der Knesset ein unannehmbares Gesetz verabschiedet, mit dem die Häuser von 4 000 illegalen Siedlern „legalisiert“ werden sollen, die auf Grundstücken errichtet wurden, die in Privatbesitz von Palästinensern sind. Mit diesem Gesetz, das die jüngste einer Reihe von Maßnahmen zugunsten israelischer Siedlungen auf besetztem palästinensischem Land ist, gibt das israelische Parlament grünes Licht für eine rechtswidrige Landnahme.

Das sogenannte „Regulierungsgesetz“ ebnet den Weg für die Anerkennung Tausender von Häusern jüdischer Siedler durch Israel, die rechtswidrig auf Land in palästinensischem Besitz errichtet wurden. Das Gesetz verstößt gegen das Völkerrecht und verweigert palästinensischen Grundeigentümern ihr Recht auf die Nutzung und den Besitz ihrer Grundstücke. Es stellt einen Verstoß gegen palästinensische Eigentumsrechte und das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser dar.

Die Errichtung israelischer Siedlungen entbehrt jeglicher Rechtsgültigkeit, stellt einen eklatanten Völkerrechtsverstoß dar und ist ein großes Hindernis für die Aussicht auf zwei in Frieden und Sicherheit nebeneinander existierende Staaten.

Welchen Druck wird die EU auf die israelische Regierung ausüben, damit den Verletzungen der Menschrechte der Palästinenser Einhalt geboten und der Bau von Siedlungen umgehend gestoppt wird?

Warum hat die EU das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel bislang noch nicht eingefroren, obwohl ständig gegen Artikel 2 dieses Abkommens verstoßen wird, in dem man die Achtung der Menschenrechte fordert?“

ANTWORT von Vizepräsidentin Mogherini im Namen der Kommission:

„Die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet sind völkerrechtswidrig, stellen ein Hindernis für den Frieden dar und gefährden eine Zweistaatenlösung. Die EU lehnt die israelische Siedlungspolitik und die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen entschieden ab. Dieser Standpunkt kommt in mehreren Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zum Ausdruck und steht im Einklang mit der Resolution 2334 (2016) des VN-Sicherheitsrates.

Mit dem sogenannten „Regulierungsgesetz“ würde die Enteignung von privaten palästinensischen Grundstücken in den besetzten Gebieten effektiv genehmigt. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin hat ihre Bedenken am 22. November 2016, also schon vor der Annahme des Gesetzes durch die Knesset, in einer Erklärung vor dem Europäischen Parlament und erneut am 8. Dezember 2016 zum Ausdruck gebracht. Unmittelbar nach Annahme des Gesetzes hat die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin die israelische Regierung nachdrücklich aufgefordert, von einer Anwendung des Gesetzes abzusehen (siehe Erklärung vom 7. Februar 2017). Die EU hat die Aufforderung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin bei Treffen mit israelischen Behörden auf allen Ebenen wiederholt.

Eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel ist ein Schritt, der ohne den einstimmigen Beschluss aller Mitgliedstaaten nicht unternommen werden kann. Am wirksamsten können unsere Bedenken durch politisches Engagement und Dialog vermittelt werden. Außerdem hat die EU die weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Israel seit 2009 vorbehaltlich eines Fortschritts beim Friedensprozess und bei der Anwendung gemeinsamer Werte bis auf Weiteres eingestellt. Die Menschenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil dieser gemeinsamen Werte.“

Martina Michels, Mitglied der Delegation des Europaparlaments für die Beziehungen zu Israel, hat diese Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (E-000890/2017) gemäß Artikel 130 der Geschäftsordnung gemeinsam mit den folgenden Europaabgeordneten an die EU-Kommission gerichtet:  Neoklis Sylikiotis (GUE/NGL), Martina Anderson (GUE/NGL), Barbara Spinelli (GUE/NGL), Sofia Sakorafa (GUE/NGL), Martina Michels (GUE/NGL), Edouard Martin (S&D), Ángela Vallina (GUE/NGL) und Patrick Le Hyaric (GUE/NGL). Die Anfrage und Antwort kann in verschiedenen Sprachversionen auch auf den offiziellen Internetseiten des Europaparlaments hier abgerufen werden.