Europaparlament debattiert über Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Quelle: EU Kommission

Linksfraktion begrüßt Dialogverfahren, fordert Ende des polnischen Opt-out zur EU-Grundrechtecharta

Polens Ministerpräsidentin Beata Szydlo folgte am 19. Januar der Einladung des Europaparlaments zur Debatte über die zur Entwicklung der Rechtstaatlichkeit in ihrem Land. Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche ein Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit gegenüber Polen eingeleitet. Mehrere umstrittene Gesetzesreformen der nationalkonservativen Regierung, die zum einen das Verfassungsgericht zum anderen die Mediengesetzgebung betreffen, hatten nicht nur Proteste im eigenen Land, sondern auch Besorgnis auf EU-Ebene ausgelöst. Das Verfassungsgericht scheint nach Unstimmigkeiten bei der bereits von der Vorgängerregierung begonnenen Neubesetzung von Richterposten und Änderungen der Bestimmungen über die Fassung von Mehrheitsentscheidungen de facto handlungsunfähig. Beim neuen „kleinen Mediengesetz“ steht die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien in Frage: Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden die Vorstandsposten des staatlichen Fernsehens und Radios durch das Schatzministerium bestimmt, die bisherigen Inhaber der Mandate verlieren ihre Posten. Weitere „Reformschritte“ sollen in Kürze folgen.

Die Vertreterin Polens erläuterte, sie halte die Beurteilungen aus dem Ausland für ungerechtfertigt,  bei den Gesetzesänderungen gehe es um Schritte zu einem guten Wandel im Land. Es gäbe in Europa viele andere Probleme, denen man sich widmen sollte. Im Übrigen sei ihre Regierung von den Polen gewählt und damit auch das Regierungsprogramm der PiS-Partei. Freiheit, Gleichheit und Souveränität seien die Werte, für die Polen lange gekämpft habe und deren Respekt auch von den EU-Partner erwartet werde.

Abgeordnete mehrerer Fraktionen stellten in der Plenardebatte klar, dass es bei der Einladung an die Vertreterin Polens wie auch beim von der EU-Kommission begonnenen Verfahren vor allem darum drehe, im Dialog um Rechtstaatlichkeit zu bleiben, gerade, wenn es Zweifel an deren Einhaltung gebe. Es gehe um gemeinsame Grundwerte der Gemeinschaft und damit eben durchaus um eine Angelegenheit der EU, nicht um rein innenpolitische Fragen. Pluralismus oder demokratische Entscheidungen durch Wahlen seien nicht in Frage gestellt. Auch Gabi Zimmer betonte im Namen aller MdEP der Linksfraktion GUE/NGL, Ziel sei nicht ein Bashing gegenüber Polen. Die Werte, auf die sich die Union gründe, seien die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Das erfordere unabhängige Gerichte und unabhängige Medien in allen Mitgliedstaaten. Sie erwarte im Übrigen von der Kommission, dass Prüfverfahren unabhängig davon eingeleitet würde, um welches Land es sich handelt und welche politische Konstellation betroffen ist.  An die polnische Regierung gewandt appellierte sie daran, nicht den Stimmen zu folgen, die die EU zerstören und den Rückzug ins Nationale wollen. Polen könne als eine wichtige Brücke zwischen Ost- und Westeuropa eine grundlegende Reform der EU mit mehr Demokratie, mit mehr sozialen Rechten und Grundrechten als Alternative zum nationalen Gegeneinander vielmehr befördern. Schritte dazu wären auch, in der Frage der Migration voranzugehen, mehr Menschen auf als die angekündigten 400 aufzunehmen. Darüber hinaus wäre es ein starkes Zeichen, das von  Vorgängerregierungen beschlossene Opt-Out Polens bei der EU-Grundrechte-Charta aufzuheben.

Es ist das erste Mal, dass das Rahmenverfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit seit seiner Schaffung im Jahr 2014 zur Anwendung kommt. Anders als bei einem Verfahren nach Art. 7 des EU-Vertrags, bei dem es in letzter Konsequenz zum Entzug von Mitgliedsrechten des betroffenen EU-Mitgliedsstaats kommen kann, geht es in erster Linie um einen Dialog über offene Fragen, der von der EU-Kommission eingeleitet werden kann, ohne dass eine Mehrheit im Rat dafür notwendig ist.

Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte bei den Wahlen im Oktober 2015 mit 37,58% der Wählerstimmen die absolute Mehrheit im Parlament erreichen und eine Alleinregierung bilden können und löste die bisherige Regierungspartei „Bürgerplattform“ (PO) ab. Anders als in Ungarn reichte es jedoch nicht für eine verfassungsändernde Mehrheit und ist der Rückhalt in der polnischen Gesellschaft für die Politik dieser Partei deutlich geringer. Im Europaparlament gehören die PiS-Europaabgeordneten der ECR an („Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer“), in der auch die MdEP der ALFA und AfD sitzen. Die „Vereinigte Linke“ war mit einem Wahlergebnis von 7,55% an der 8-Hürde gescheitert, die in Polen für Bündnisse aus mehreren Parteien gilt. Die junge linke Partei „Razem“ hatte mit einem Wahlergebnis von 3,62% den Einzug ins Parlament ebenfalls verpasst.