Aus für Roaming-Gebühren

Das Europaparlament stimmte heute für die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren, auf der Basis des Berichts der finnischen Sozialdemokratin Kumpula-Natri aus dem Industrieausschuss (ITRE). Martina Michels, regionalpolitische Sprecherin der Delegation, kommentiert ihre Zustimmung, obwohl handfeste Konflikte mit der Telekommunikationsbranche die Zukunft begleiten werden:

„Es wurde Zeit, dass eine tragfähige Lösung für die Abschaffung des Roamings innerhalb der EU gefunden wurde. Ich begrüße, dass Bürgerinnen und Bürger endlich europaweit kostenneutral telefonieren können. Auch wenn mit der eingebauten Tragfähigkeitsklausel das Roaming nicht ganz verschwinden wird“

„Roaming-Gebühren sind eine unzeitgemäße Schwester des Geoblockings, eine Vermarktungsstrategie der großen Marktplayer gegenüber den VerbraucherInnen, die sich grenzüberschreitend in Europa bewegen wollen oder müssen. Es geht neben Touristinnen und Touristen auch um die vielen BerufspendlerInnen in den Grenzregionen, die sich nun nicht mehr mit zwei SIM-Karten ausstatten müssen.“ Weiterhin hebt Martina Michels hervor, dass der Bericht die Europäische Regulierungsbehörde BEREC stärkt. Die BEREC ist derzeit der letzte große Ritter für den Erhalt der Netzneutralität, die einzige unabhängige Regulierungsbehörde der Telekombranche auf europäischer Ebene.“

Aus regionalpolitischer Perspektive ergänzt Martina Michels: „Ich bin – auch wegen des G5-Ausbaus – sehr dafür, dass die Stellung der BEREC sogar gestärkt wird. Am 30. August 2016 hatte die BEREC Richtlinien für die Implementierung der EU-Verordnung zur Netzneutralität herausgegeben. Damit hat diese Regulierungsbehörde BEREC die größten Kniefälle der Kommission vor den Großunternehmen ausgebügelt. Hinter den Richtigstellungen der BEREC gegenüber der TSM-Richtlinie (Telekom Single Market) der Kommission, standen immerhin auch 500.000 Unterschriften, gesammelt von NGOs, Bürgerinnen und Bürgern.“

Abschließend hält Martina Michels fest: „Des Pudels Kern war und ist die Debatte um die Datenobergrenzen. Machen wir uns nichts vor: Die Abschaffung der Roaming-Gebühren war immer von den Versuchen der Telekombranche begleitet, Netzneutralität zu durchlöchern. So viel die BEREC hier repariert hat: Wir werden uns weiter mit ‚zero-rating‘ und den gefährlichen ‚Spezialdiensten‘ herumschlagen, die Einfallstore ins 2-oder Mehr-Klasseninternet sind. An dieser Stelle müssen wir wachsam bleiben.“

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Hintergrund:

Im Jahr 2015 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung zur Änderung der früheren Roaming-Verordnung von 2012, die die Regeln für die Festlegung von grenzüberschreitenden Mobilfunk- (Roaming-) Gebühren in der EU festlegte. Die Verordnung (EU) 2015/2120 führte die Abschaffung der Einzelhandelsroaming-Zuschläge in der Union ab dem 15. Juni 2017 ein, vorbehaltlich einer fairen Nutzung von Roamingdiensten und der Möglichkeit, dass die Betreiber in Ausnahmefällen, in denen sie sich nicht vom Verlust der Einnahmen erholen können, eine Ausnahmeregelung beantragen können um ihre Kosten zu refinanzieren. Dieses neue Regulierungsregime für Einzelhandels-Roamingdienste wird als Roaming wie zu Hause(RLAH) bezeichnet. Um Einzelhandels-Roaming-Zuschläge abzuschaffen und damit in der gesamten EU nachhaltig zu sein, müssen die nationalen Großhandelsmärkte wettbewerbsfähig sein und Großhandels-Roaming-Gebühren ansetzen, die es den Betreibern ermöglichen, Einzelhandels-Roamingdienste ohne zusätzliche Gebühren anzubieten. Daher wurde die Kommission aufgefordert, eine Folgenabschätzung durchzuführen und den Gesetzgebungsvorschlag auf den Großhandelsroamingmärkten zu überprüfen. Der neue Vorschlag wurde von der Kommission im Juni 2016 vorgelegt. In diesem Vorschlag setzte die Kommission Roaminglimits für Anrufe, SMS und Datendienste ein. Die Kommission hat sich auch verpflichtet, dem Parlament und dem Rat jedes zweite Jahr einen Bericht vorzulegen.