Das Upload-Filter-Ping-Pong zwischen Brüssel und Berlin

… oder was eine Revision des Urheberrechtsschutzes im Netz mit Grundrechten zu tun hat.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

von Martina Michels

Heute starten Europaabgeordnete aus mehreren Fraktionen mit einem Video erneut die Aufklärung, was es mit upload-Filtern auf sich hat und warum wir deren verpflichtenden Einsatz, den die EU-Kommission vorgeschlagen hat, dringend verhindern sollten.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält neben einem Bekenntnis zur Netzneutralität auch eine klare Ansage gegen den Einsatz von Upload-Filtern auf Plattformen. Goldrichtig wendet sich also die alte und neue deutsche Bundesregierung gegen die von der  EU-Kommission  verpflichtend vorgeschlagenen technologischen Lösung zur Inhaltserkennung und hält deren Einsatz für „unangemessen“.

In der überarbeiteten EU-Copyright-Richtlinie, deren Abstimmung nun seit Monaten im Rechtsausschuss (JURI) verschoben wurde, sind die upload-Filter im heiß umkämpften Art 13 versteckt, obwohl lange versucht wurde, den Inhalt des Artikels unter dem Kürzel „value gap“ zu verkaufen. Es sollte darum gehen, Vorschläge zu entwickeln, die realen Einnahmedefizite z. B. von Musikerinnen und Musikern im Internet einzudämmen. Doch das Mittel der Wahl, eine automatische Inhaltserkennungssoftware, die urheberrechtlich geschützte Songs ausfiltern kann, die upload-Filter sind schlicht nicht nur unangemessen. Sie sind auch grundrechtlich bedenklich, denn sie können Parodien von Originalen, Schnipsel und Bezüge oft nicht vom Schutzbedarf unterscheiden und schränken so unser Recht auf freie Meinungsäußerung, künstlerische Adaption, Kommunikations- und damit Freiheitsrechte ein. Überdies sind diese Programme teuer und würden Alternativen in der Plattformlandschaft benachteiligen.

Leider scheint diese politische Orientierung noch nicht oder nur halb beim Berichterstatter der Copyrightrichtlinie, dem CDU-Mitglied Axel Voss, und vor allem auch vielen, besonders seiner konservativen Ausschusskolleginnen und -kollegen angekommen zu sein, denn dort streitet man weiter ungebrochen für den Einsatz von upload-Filtern.

Es ist gar nicht lang her, da hat der Fall des verhinderten Protestvideos von Pinkstinks gegen Germany’s Next Top Model einen traurigen Vorgeschmack des Einsatzes von Upload-Filtern geliefert. 

Dieser Artikel ist zuerst auf DIE LINKE. im Europaparlament erschienen.