Barrierefreiheit im Internet

Foto von Konstanze Kriese: Tür im Magdeburger Dom

Neues aus dem Kulturausschuss: Barrierefreiheit im Internet oder wie man zwei UN-Resolutionen gegeneinander ausspielt

Die sogenannte „Accessibility-Richtlinie“ (die Kurzfassung dazu ist hier zu finden), die im Dezember 2015 von der Kommission im Entwurf vorgelegt wurde, ist auf der Zielgeraden. Auch der Kulturausschuss hat zu diesem Vorschlag, der nicht direkt im Rahmen der DSM-Strategie verhandelt wird, aber trotzdem grundsätzlich im Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) verhandelt wird, mitzureden. Zumindest ist eine Stellungnahme vom Kulturausschuss gefragt. Deren Entwurf erläuterte am Montag die Verfasserin Petra Kammerevert im Ausschuss. Sie riet ihren Ausschusskolleginnen und -kollegen, die Barrierefreiheit von allem, was inhaltlich mit Audiovisuellen Medien und mit e-Books zu tun hat, aus der Richtlinie auszuklammern und es dann bei der Überarbeitung der Richtlinie für Audio-Visuelle Medien, die gerade im Rahmen der DSM-Strategie ansteht, zu regeln.

Das klingt erstmal logisch und eher technisch. Kammervert sieht in den Vorschlägen der Kommission große Härten für die Film- und Verlagsbranche. Die kulturelle Vielfalt sei durch die Auflagen für Untertitelungen und Audiobeschreibungen gefährdet. Immerhin ist das alles nicht zum Nulltarif zu haben. Konstanze Kriese erläutert kurz, dass diese Argumentation zwei UN-Konventionen gegen einander ausspielt und warum das keine akzeptabler Vorschlag sein kann.