Mehrjähriger Finanzrahmen

Katastrophale Folgen für die Regionalpolitik

Kürzungen über 8 Prozent treffen vor allem ostdeutsche Regionen

Europäische Struktur- und Kohäsionsfonds sind nötig, damit strukturschwache Regionen nicht benachteiligt werden und sich entwickeln. Die Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich nach monatelangem Gezanke nun auf einen Kompromiss für einen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014-2020 geeinigt.

Wird der MFR vom Europäischen Parlament angenommen stehen für Ostdeutschlands Regionen massive Kürzungen an: Allein 1,4 Milliarden Euro für Sachsen, 900 Mio. für Thüringen, 1,2 Milliarden für Sachsen-Anhalt und 800 Mio.Euro weniger für Mecklenburg. Dieses Geld fehlt den Regionen in der EU, die eine Förderung zur Beseitigung ihrer Nachteile in der Infrastruktur, Beschäftigungs- und Umweltpolitik u.a. fhelen wird. Die Regionen dürfen nicht für Fehlentscheidungen ihrer Regierungen bluten!

Auf Initiative der Delegation der LINKEN im Europaparlament haben sich unsere Abgeordneten an die Bundeskanzlerin gewandt, um dagegen zu protestieren, dass künftig EU-Fördermittel reduziert oder gar gestrichen werden, wenn der entsprechende Mietgliedstaat die Verschuldungskriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht einhält. Deutschland gehört zu der Gruppe von EU-Ländern, die diesen Vorschlag gegenwärtig über die Ratsverhandlungen vorantreibt. Dieser Vorschlag würde eine Kürzung europäischer Fördermittel in Regionen zur Folge haben. Damit würden die Menschen in den betroffenen Regionen für das Fehlverhalten ihrer nationalen Regierungen bestraft werden – und zwar genau dort, wo die Mittel für Projekte zur Armutsbekämpfung, Arbeitsmarktpolitik und zum sozialen Ausgleich besonders dringend benötigt werden. Gegen diese Art von Sanktionsmaßnahmen haben sich bereits das Europäische Parlament, der Europäische Gewerkschaftsbund und der Ausschuss der Regionen ausgesprochen. Dessen ungeachtet agieren einige Regierungschefs, darunter auch Frau Merkel, weiter an der Beibehaltung dieser Klausel. Die Bundeskanzlerin wird nunmehr aufgefordert, diesen Punkt aus dem Gesetzentwurf zu streichen.