Macron schlägt neue Konditionalitäten für EU-Fördermittel vor

Zu Macron’s Vorschlag, den Zugang zu EU-Kohäsionsmitteln an die Anwendung von Unter- und Obergrenzen für die Körperschaftsteuersätze zu koppeln

Der Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung ist auf nationaler Ebene schon lange aussichtslos. Schon von daher ist  eine EU-weit abgestimmte  Besteuerung von Konzernen wünschenswert, denn die EU-Staaten verlieren z. B. hunderte Milliarden Euro jährlich durch die Steuertricks von Apple, Google, Mc Donald‘s & Co., die sich letztlich als immer neue legale Geschäftsmodelle erweisen.

Andererseits ist es nicht Aufgabe der Regionalförderpolitik, den Regierungen diese europapolitischen Vereinbarungen abzunehmen, so richtig sie wären und so schwierig sie durchzusetzen sind. Auf diesem Wege ist es falsch, die Europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds zu einem Zwangsinstrument umzubauen, die als Daumenschraube für ausbleibende Lösungen in einer harmonisierten Steuerpolitik einzusetzen.

Eine Kopplung der Kohäsionsmittel an makro-ökonomische Konditionalitäten hat die LINKE. stets abgelehnt. Damit würden Regionen für Politiken der nationalen Regierungen bestraft, die sie zum größten Teil gar nicht zu verantworten haben. Ein Einfrieren von EU-Fördermitteln schadet der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. In einigen Mitgliedstaaten sind die Strukturmittel das Rückgrat für das Gros der öffentlichen Investitionen. Bindet man sie an derartige Konditionen ist dem Ziel ausgeglichener nationaler Haushalte gleichfalls nicht gedient.

Ähnlich verhält es sich, will man Rechtsstaatlichkeit als Kriterium für die Auszahlung von Kohäsionsmitteln in Anschlag bringen. Unübersehbar entfernen sich manch nationale Regierungen in der EU bei Reformen der Medien- oder der Verfassungsgesetzgebung von rechtsstaatlichen Prinzipien, indem sie die Unabhängigkeit nicht mehr sichern. Auf europapolitischer Ebene und von Linken wird dies kritisiert, werden rassistische Tendenzen klar abgelehnt. Gerade auf regionaler und lokaler Ebenen entwickeln sich widerständige Projekte gegen diese Politikentwicklungen – Projekte, die sich beispielsweise für die Integration von Migrant*innen engagieren, für Pressefreiheit, für soziale und kulturelle Rechte von Minderheiten oder für Umweltschutz. Hielte die EU nun Mittel zurück, könnte das nicht nur negative Folgen für die betroffenen Projekte haben, es würde allgemein Zivilgesellschaft und Ressourcen für die demokratische Debatte treffen.
Überdies könnte solch ein Vorgehen das Ansehen der ohnehin in Vielem zurecht angegriffenen EU in den Augen der Projektträger, der regionalen und lokalen Amtsträger und der Bevölkerung vor Ort weiter erschüttern. Will die EU einen Mitgliedsstaat zur Rechtsstaatlichkeit ermahnen, hat sie das Instrument nach Art. 7 EUV und vorab zu nutzende Rahmenvorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.